Hinweise und Voraussetzungen für die Aufnahme

Sie überlegen oder haben sich entschieden, Ihre Suchtmittelprobleme, Ihren Suchtmittelmissbrauch oder Ihre Suchterkrankung mit einer stationären suchttherapeutischen Behandlung anzugehen? Die Behandlung in unserer Klinik ist eine sogenannte medizinische Rehabilitationsmaßnahme und wird von der zuständigen Rentenversicherung bzw. Krankenversicherung übernommen. 

Bevor die stationäre Rehamaßnahme beginnen kann, gibt es einige Voraussetzungen zu erfüllen und Vorarbeiten zu erledigen. 

Vorbereitung
Bei der inhaltlichen und formalen Vorbereitung auf die Behandlung unterstützen Sie die lokalen Suchtberatungsstellen oder Sozialdienste der Krankenhäuser und Betriebe. Falls Sie noch keine Unterstützung von einer dieser Stellen haben, wenden Sie sich bitte an Ihre örtliche Suchtberatungsstelle. Die Kontaktdaten finden Sie im Internet sowie im Telefonbuch.  

Reha-Fähigkeit
Die suchttherapeutische Rehabilitation setzt voraus, dass Sie körperlich und psychisch in der Lage sind, an den therapeutischen Angeboten teilzunehmen. Das bedeutet, dass ggf. parallel bestehende körperliche und/oder seelische Erkrankungen soweit stabilisiert sind, dass keine akutmedizinische Behandlung oder Überwachung notwendig ist. Die Diagnostik solcher Erkrankungen und die Einführung der entsprechenden Therapien sollten vor der stationären Suchtrehabilitation abgeschlossen sein, da dies während der Reha in unserer Fachklinik nicht möglich ist. Die Teilnahme am Reha-Programm in St. Landelin setzt Mobilität und Gehfähigkeit voraus. Bei Fragen oder Unsicherheit nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf. 

Entzugsbehandlung
Die Entwöhnungsbehandlung setzt einen körperlichen Entzug voraus. Wir empfehlen, die Entzugsbehandlung in einer dafür qualifizierten Einrichtung – also im (Fach-)Krankenhaus – durchzuführen. Dort erhalten Sie qualifizierte Hilfestellung bei Entzugsphänomenen und eventuell auftretende Komplikationen können behandelt werden. Falls Sie zu Hause entziehen wollen, halten Sie bitte unbedingt vorher Rücksprache mit Ihrem Hausarzt bzw. mit Ihrer Hausärztin. Sie sollten mindestens 1 Woche vor Aufnahme keinen Alkohol und mindestens 14 Tage kein Cannabis und keine illegalen Drogen konsumiert haben.

Für die Aufnahme benötigen Sie: 

  • einen Nachweis über die Kostenübernahme des zuständigen Leistungsträgers 
  • ärztliche Unterlagen hinsichtlich Ihrer aktuellen gesundheitlichen Situation 
  • eine Aufstellung Ihrer aktuellen Medikation und einen Medikamenten-Vorrat für die ersten Behandlungstage 
  • einen Sozialbericht der vermittelnden Stelle 
  • eine Freiwilligkeitserklärung sowie die Bereitschaft zur Einhaltung unserer Hausordnung, unseres Behandlungsvertrages und der Abmachungen der Rehabilitationsvereinbarung der Rentenversicherung (Mitwirkungspflicht) 

 

Aufnahmetag
Am Aufnahmetag reisen Sie bitte bis spätestens 11.30 Uhr an. Falls Sie von Angehörigen oder anderen nahestehenden Personen begleitet werden, können diese – sofern Sie einverstanden sind – am therapeutischen Aufnahmegespräch teilnehmen. Ihre Begleitpersonen sind am Aufnahmetag herzlich zum Mittagessen in der Klinik eingeladen. 

Reha-Support
Bei Rückfragen bezüglich der Aufnahme wenden Sie sich bitte an unseren Reha-Support: 

Frau Fabian Pfeffer und Frau Form 

Telefon 07643 9161-119  

Es besteht die Möglichkeit, unsere Klinik vorab zu besichtigen und ein Vorgespräch zur Klärung Ihrer Fragen mit uns zu führen. Bitte vereinbaren Sie bei Bedarf einen Termin mit dem Reha-Support.