Behandlungsdauer
Die Behandlungsdauer variiert je nach Ausmaß der körperlichen, psychischen und sozialen Folgen der Suchtmittelproblematik sowie dem individuellen Behandlungsfortschritt. Folgende Leistungsmodule sind möglich:
Standardbehandlung: 15 Wochen
Ein Anspruch auf ein Standardmodul besteht in der Regel bei der ersten Inanspruchnahme einer Entwöhnungsbehandlung und bei Zuständigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung (ausreichend Beitragszeiten).
Ergänzungsbehandlung: 10 Wochen
Eine Ergänzungsbehandlung kann nach einer Standardbehandlung erfolgen und ist ist u. a. abhängig von der Anzahl der bisher in Anspruch genommenen Reha-Leistungen und den zwischenzeitlich entrichteten Sozialversicherungsbeiträgen.
Kurzzeitbehandlung: 10 Wochen
Bei akuter Rückfallgefährdung nach vorangegangener Entwöhnungsbehandlung ist die Wiederaufnahme für eine Kurzzeitbehandlung möglich.
Kombi-Behandlung: 8 Wochen stationäre Behandlung plus 6 Monate ambulante Behandlung
Die Kombi-Behandlung verbindet eine 8-wöchige stationäre Behandlungsphase mit einer im Voraus geplanten, mindestens 6-monatigen ambulanten Behandlungsphase. Außerdem ist grundsätzlich eine Kombi-Behandlung aus 8-wöchiger stationärer Behandlung und 8-wöchiger ganztags-ambulanter Behandlung möglich (Tagesrehabilitation).
Ambulante Nachsorge
Nach einer regulären Beendigung der stationären Reha-Maßnahme ist die Durchführung einer sog. ambulanten Nachsorge empfehlenswert, um den Therapieerfolg zu sichern und die erste Zeit im neuen Lebensalltag zu begleiten. Die ambulante Nachsorge wird vom Leistungsträger (Deutsche Rentenversicherung) in der Regel für 6 Monaten gewährt und wohnortnah von der örtlichen Suchtberatungsstelle durchgeführt.