In den einzelnen Therapiebereichen und den hier vorgehaltenen Therapiemodulen besteht ein differenziertes Angebot, das sich an den Möglichkeiten, Notwendigkeiten und der Leistungsfähigkeit des einzelnen Rehabilitanden orientiert. Durch die in jedem Einzelfall durchgeführte individuelle Rehaplanung werden die einzelnen Therapiemodule möglichst passgenau auf die Bedürfnisse und Interessen der Teilnehmer abgestimmt.
Das therapeutische und rehabilitative Angebot orientiert sich hinsichtlich inhaltlicher und struktureller Ausgestaltung an den Vorgaben des federführenden Leistungsträger, der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg. Entsprechend dieser Vorgaben steht dem Angebot auch eine Teilnahme- und Mitwirkungspflicht des Rehabilitanden gegenüber. Eine ordnungsgemäße Durchführung einer suchttherapeutischen Rehabilitationsmaßnahme erfordert daher die verpflichtende Teilnahme an zentralen Basismodulen.
Der individuelle Rehaplan des einzelnen Teilnehmers entsteht aus der Verknüpfung der Basismodule mit den individuell vereinbarten ergänzenden und weiterführenden Rehamodulen. Das rehabilitative Geschehen in der Klinik folgt daher einem modularen Ansatz und dem Grundsatz der individuellen Förderung und Therapie.
Rehabilitation ist kein passives Geschehen – die therapeutischen Angebote und Möglichkeiten können ihre positive Wirkung nur in dem Maße entfalten, wie der einzelne Rehabilitand aktiv und konstruktiv mitarbeitet. Der Reha-Erfolg entsteht aus der gemeinsamen Arbeit des multiprofessionellen Reha-Teams und des Rehabilitanden.
Während des Aufenthaltes werden die organischen und psychosozialen Folgeschäden der Suchtmittelproblematik ärztlich behandelt. Das Ärzteteam beinhaltet daher die Fachdisziplinen Innere Medizin sowie Psychiatrie und Psychotherapie. Eine allgemeinärztliche Grundversorgung ist ebenfalls in die Institution integriert. Andere fachärztliche sowie weiterreichende Fragestellungen werden über externe Kooperationspartner versorgt.
Die pflegerische Versorgung gewährleistet notwendige medizinische Basismaßnahmen. Sie beinhaltet auch die psychosoziale Grundversorgung durch unterstützende Gespräche.
In diesen Gruppen kann das jeweilige Thema tiefergehend behandelt werden. Rehabilitanden mit ähnlichen Problembereichen erarbeiten gemeinsam Lösungswege und trainieren alternative Verhaltensweisen.
Der Sozialdienst erarbeitet mit dem Rehabilitanden die Grundlage für eine sinnvolle berufliche und soziale Wiedereingliederung nach der Entwöhnungsbehandlung. Zunächst wird geklärt, ob Beratungsbedarf für die Bereiche Arbeitssituation, Wohnung, finanzielle Situation, Führerschein, Schwerbehindertenausweis, Gerichtsverfahren oder andere sozialrechtliche Fragen besteht.
Gemeinsam mit dem Rehabilitanden kontaktiert der Sozialdienst bei Bedarf die entsprechenden Stellen schriftlich oder telefonisch, um eine Klärung offener Fragen, unbearbeiteter Anträge und Verfahren nach Möglichkeit noch während der Rehabilitationsbehandlung herbeizuführen.
Der Sozialdienst kooperiert eng mit unterschiedlichen Ämtern, Behörden, Personen und Institutionen: Jobcenter, Agentur für Arbeit, Landratsämter (Sozialamt, Versorgungsamt), Schuldner-, Arbeitslosen- und Sozialberatung, VdK, Polizei und Gerichte, Reha-Beratung, Reha- und Rentenabteilung der Deutschen Rentenversicherung, Krankenkassen, Sozialdienste zuweisender Kliniken, gesetzliche Betreuende, Angehörige oder sonstige dem Rehabilitanden nahestehende Personen.
Die arbeitsbezogenen Maßnahmen richten sich nach dem individuellen Unterstützungsbedarf des Rehabilitanden. Maßgeblich sind u. a. Erwerbsstatus, Ausbildung und Arbeitsbiografie. Allgemeines Ziel ist die Verbesserung der Belastungsfähigkeit sowie die Erhaltung und Entwicklung von Fähigkeiten und Fertigkeiten für die berufliche Wiedereingliederung und die Erhaltung oder Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit im Erwerbsleben. Darüber hinaus kann die arbeitstherapeutische Förderung zur Berufsfindung oder beruflichen Neuorientierung beitragen.
Arbeitstherapeutische Ansätze sind nach den Vorgaben des Leistungsträgers verbindliche Bestandteile einer suchttherapeutischen Rehabilitation. Daher nehmen alle Rehabilitanden im Rahmen ihrer Möglichkeiten an der Arbeitstherapie teil. Bereits berentete Rehabilitanden nehmen an beschäftigungstherapeutischen Maßnahmen teil. Folgende Arbeits- und Beschäftigungsbereiche werden angeboten:
Außerdem sind externe Belastungserprobungen im Rahmen von ein- bis zweiwöchigen Betriebspraktika bei Arbeitgebenden in der Region möglich.
Therapiezentrum für Sucht
Riedstraße 15
79336 Herbolzheim im Breisgau
Telefon 07643 9161-0
Telefax 07643 9161-200
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AGJ-Fachverband für Prävention und
Rehabilitation in der Erzdiözese Freiburg e. V.
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Der AGJ-Fachverband für Prävention und Rehabilitation in der Erzdiözese Freiburg e. V. begleitet Menschen in vielfältigen Lebenslagen und Problemsituationen.